Sicherheitsbescheinigung & Sicherheitsmanagementsystem
Mit Bescheid vom 10.02.2010 hat die IGT, als eines der ersten Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland, die europaweit gültige Sicherheitsbescheinigung - Teil A und die nationale Sicherheitsbescheinigung Teil B für Personenverkehr einschließlich Hochgeschwindigkeitsverkehr und Güterbeförderung einschließlich der Beförderung gefährlicher Güter auf Basis des von der IGT eingeführten, dokumentierten und auditierten Sicherheitsmanagementsystem vom Eisenbahn Bundesamt erhalten.
Nur wer die Sicherheitsbescheinigung selbst erlangt hat, ist in der Lage andere zur Sicherheitsbescheinigung zu führen.
Unser Ansatz zur Erreichung der Sicherheitsbescheinigung:
- Feststellung des Ausgangszustandes einschließlich Sichtung der aktuell vorhandenen Genehmigungen und Prozesse
- Festlegung betrieblicher Zielstellungen der Sicherheitsbescheinigung, d.h. klare Definition des künftigen Einsatzfeldes
- Integration des vorhandenen Managementsystems
- Definition des Dokumentationsumfangs einschließlich der nachzuweisenden Prozesse und Verfahren
- Erstellung der normgerechten Dokumentationen
- Sicherheitsmanagementhandbuch oder Integriertes-Managementhandbuch
- Prozessbeschreibungen
- Verfahrensanweisungen
- Erforderliche Anlagen

