Evidence-Based Maintenance Assessment (EBMA)

Revisionsintervalle auf dem Prüfstand – Technische Entscheidungen auf Basis von Daten und Nachweisen

1. Einleitung

Steigende Instandhaltungskosten, zunehmende Anforderungen an die Fahrzeugverfügbarkeit, sowie immer umfangreichere Betriebs- und Instandhaltungsdaten stellen Fahrzeughalter und Entity in Charge of Maintenance (ECM) vor neue Herausforderungen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die technische Nachweisführung gegenüber Behörden, Auditoren und Kunden.

Während Revisionsintervalle in der Vergangenheit häufig unverändert aus Herstellervorgaben übernommen wurden, rückt heute zunehmend die Frage in den Vordergrund, ob diese Intervalle unter Berücksichtigung des tatsächlichen Fahrzeugzustands, des Einsatzprofils und der gewonnenen Betriebserfahrungen weiterhin sachgerecht sind.

Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine pauschale Verlängerung von Fristintervallen, sondern um die technische Bewertung ihrer Angemessenheit auf Grundlage objektiver und nachvollziehbarer Kriterien.

2. Der rechtliche Rahmen

Die Verantwortung für eine sichere Instandhaltung liegt nicht ausschließlich beim Fahrzeughersteller. Mit der Einführung der EU-Verordnung 2019/779 wurde diese Verantwortung eindeutig dem ECM übertragen. Das Instandhaltungssystem muss gewährleisten, dass Fahrzeuge jederzeit sicher betrieben werden können und technische Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert sind.

Auch § 32 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung fordert, dass Art, Umfang und Häufigkeit von Untersuchungen dem Zustand und der Beanspruchung des Fahrzeugs entsprechen. Damit eröffnet der Gesetzgeber bewusst einen technischen Bewertungsspielraum, der jedoch durch fundierte Nachweise zu begründen ist.

Die zentrale Fragestellung lautet daher:

Ist das bestehende Revisionsintervall unter Berücksichtigung des tatsächlichen Fahrzeugzustands technisch weiterhin angemessen?

3. Warum Herstellerangaben allein nicht immer ausreichen

Hersteller definieren Revisionsintervalle auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Fahrzeugentwicklung verfügbaren Erkenntnisse. Im späteren Betrieb verändern sich jedoch häufig wesentliche Randbedingungen.

Hierzu zählen unter anderem:

  • veränderte Einsatzprofile
  • geringere oder höhere Jahreslaufleistungen
  • neue Erkenntnisse aus der Instandhaltung
  • Ergebnisse des technischen Monitorings
  • geänderte betriebliche Anforderungen
  • verbesserte Diagnose- und Zustandsüberwachungsverfahren.

Diese Entwicklungen können dazu führen, dass eine erneute technische Bewertung bestehender Instandhaltungsintervalle sinnvoll oder sogar erforderlich wird.

4. Evidence-Based Maintenance Assessment der IGT

Das Evidence-Based Maintenance Assessment (EBMA) beschreibt eine strukturierte Methodik zur technischen Analyse und Bewertung bestehender Revisions- und Instandhaltungsintervalle. Ziel ist die Entwicklung einer belastbaren Entscheidungsgrundlage unter Berücksichtigung technischer, betrieblicher und regulatorischer Anforderungen. Die Bewertung erfolgt stets objektiv, nachvollziehbar und auf Grundlage vorhandener Nachweise. Dabei werden sowohl gesetzliche Anforderungen als auch betriebliche Erfahrungen und technische Erkenntnisse berücksichtigt.

Das Ergebnis ist keine pauschale Empfehlung zur Fristverlängerung oder -verkürzung, sondern eine dokumentierte technische Bewertung der jeweiligen Instandhaltungsstrategie.

5. Typische Fragestellungen

Ein Evidence-Based Maintenance Assessment kann beispielsweise Antworten auf folgende Fragestellungen liefern:

  • Entsprechen bestehende Revisionsintervalle noch dem tatsächlichen Fahrzeugzustand?
  • Welche technischen Nachweise sind für eine Anpassung erforderlich?
  • Welche Erkenntnisse ergeben sich aus Betriebs- und Instandhaltungsdaten?
  • Welche Auswirkungen haben geänderte Einsatzprofile?
  • Welche Risiken sind bei einer Änderung von Fristintervallen zu berücksichtigen?
  • Wie lassen sich technische Entscheidungen nachvollziehbar dokumentieren?

Mit Hilfe dieser Fragestellungen lassen sich Betreiberspezifische Aussagen treffen.

6. Einsatzbereiche

Die Methodik ist grundsätzlich fahrzeugunabhängig anwendbar und eignet sich unter anderem für:

  • Elektrolokomotiven
  • Diesellokomotiven
  • Triebzüge
  • Reisezugwagen
  • Güterwagen
  • Nebenfahrzeuge
  • Sonderfahrzeuge

Somit finden wir auch für Ihr Eisenbahnfahrzeug eine Lösung!

7. Fazit

Die zunehmende Digitalisierung der Instandhaltung eröffnet neue Möglichkeiten, technische Entscheidungen auf eine belastbare Datenbasis zu stellen.

Evidence-Based Maintenance Assessment verfolgt deshalb einen klaren Grundsatz:

Nicht die größtmögliche Verlängerung von Revisionsintervallen steht im Vordergrund, sondern eine nachvollziehbare, sicherheitsorientierte und regelwerkskonforme technische Entscheidungsfindung.

Denn eine fundierte Analyse schafft Transparenz – und Transparenz ist die Grundlage für sichere und wirtschaftliche Instandhaltung.

 

Bei Interesse an unserem Evidence-Based Maintenance Assessment der IGT stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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