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IFU CERT ISO 9001
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Sicherheitsbescheinigung

Sicherheitsbescheinigung

Wir sind seit 2010 im Besitz einer Sicherheitsbescheinigung vom Typ A und B und haben damit die Befähigung unsere Dienstleistungen freizügig in der EU anzubieten. Mit dieser Bescheinigung sind wir als EVU in der ERADIS-Datenbank in der Rubrik "Safety Certificates" für Deutschland (Germany) als EVU gelistet.

Mit dieser Bescheinigung unterscheiden wir uns deutlich von unseren Mitbewerbern am Markt und sehen diese Bescheinigung auch als Qualitätsnachweis für unser eingeführtes Sicherheitsmanagementsystem (SMS).

Die Neuerteilung  Verlängerung der Sicherheitsbescheinigung (SiBe A / SiBe B) erfolgte in 2015 unter Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1158/2010. Die Sicherheitsbescheinigung gilt somit für die Erbringung von Schienenpersonen- und Schienengüterverkehre (ohne Gefahrgut) als auch für Hochgeschwindigkeitsverkehre.

Seit dem 27.11.2020 ist die IGT eines der ersten deutschen EVU, dem von der ERA für Deutschland das Single Safety Certificate nach viertem Eisenbahnpaket (4.EP) erteilt worden ist. Das neue Single Safety Certificate hat seine Gültigkeit bis zum 26.11.2025 und ist somit ein wichtiger Baustein für die IGT in der Zukunft. Damit ist die IGT das einzige EVU in Deutschland, welches die Erfüllung der Anforderungen für die Verkehrsart "Durchführung von Probe- und Überführungsfahrten mit zugelassenen und nicht zugelassenen Fahrzeugen des Personen- und Güterverkehrs einschließlich der Fahrzeuge des Hochgeschwindigkeitsverkehrs" nach 4.EP mit Bescheinigung auf ihrem Single Safety Certificate nachgewiesen hat.