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IFU CERT ISO 9001
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4.

4. Eisenbahnpaket

Die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Fahrzeugzulassung mit vielen neuen Akteuren, neuen Begriffen und Abkürzungen machen es dem praktischen Anwender oftmals schwer, sich zu orientieren und die richtigen Schritte einzuleiten. Kompliziert wird es, wenn an Bestandsfahrzeugen Änderungen vorgenommen werden sollen. Dabei ist abhängig von der Art der vorliegenden Zulassung/Genehmigung zu entscheiden, welche Maßnahmen für den jeweiligen Zulassungsfall zu ergreifen sind. In der Praxis handelt es sich eben nicht nur um Neufahrzeuge die schon nach dem 4. Eisenbahnpaket zugelassen sind, sondern meistens auch um Bestandsfahrzeuge mit vorhandener IBG/ Zulassung nach EBO § 32 oder sogar noch um Fahrzeuge aus Zeiten der Deutschen Reichsbahn oder Deutschen Bundesbahn.

Als wäre das nicht schon kompliziert genug kommt jetzt noch die Frage nach dem „Inhaber der Fahrzeugtypgenehmigung“ auf.

Bedenken Sie, dass trotz der Komplexität auch künftig alle diese Fahrzeuge nach den neuen Regeln zulassungstechnisch von den Fahrzeughaltern administriert werden und ggf. auch partiell geändert werden müssen. Eine Regelung, die erforderlich ist, die Verantwortlichen aber meistens vor Schwierigkeiten stellt. Haben die Fahrzeuge schon eine Genehmigung? Die Verantwortlichkeiten für die Kompatibilität der Fahrzeuge mit der Infrastruktur müssen von dem EVU unter dem Stichwort „Route-Compatibility-Check“ neu geregelt und gemanagt werden. Die Zeiten sind schnelllebig und auch da stellen sich dann immer wieder Fragen, die unter den Regularien des 4. EP, für den Fahrzeughalter und Betreiber im Tagesgeschäft auf Anhieb schwer bis nicht zu
beantworten sind.

Hier unterstützen wir Sie mit:

  • Online-Workshops zur Klärung erster Fragen zum Zulassungsprozess
  • Webinar zur Erstellung von Zulassungskonzepten
  • Seminaren (online oder vor Ort)

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