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Überführungsfahrten
Überführungsfahrten sind Fahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen. Hierzu zählen z.B.:
- Auslieferung neuer Fahrzeuge ins Ausland (Export)
- Fahrten von Fahrzeugen durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Transit)
- Zuführung von noch nicht zugelassen Fahrzeugen zum Testzentrum, im Vorlauf zu einer Versuchsfahrt oder zur Instandhaltung
- Fahrten zu Ausstellungen, Messen