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Probefahrten
Für den Fall, dass Sie eine Probefahrt durchführen möchten, übernehmen wir gerne für Sie die Antragstellung beim Eisenbahn-Bundesamt und der DB-Netz AG einschließlich der Erstellung des Nachweiskonzeptes.
Für eine erfolgreiche Durchführung der Probefahrten stellen wir Ihnen gerne die erforderlichen Betriebspersonale (z. B. Triebfahrzeugführer, betriebliche Versuchsleiter) zur Verfügung und beantragen die dafür erforderlichen Fahrpläne.
Probefahren werden im Rahmen des Inbetriebnahmegenehmigungsprozesses benötigt. Rechtliche Grundlage hierzu ist die Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIgV).
Probefahrten benötigen eine Genehmigung und werden laut 408.31-37 als Versuchszüge bezeichnet wenn sie von folgenden Punkten abweichen:
- zulässigen Radsatzlasten und Fahrzeuggewichten je Längeneinheit,
- geltenden Maßen der Bezugslinie,
- vorgeschriebenen und bestimmungsgemäß betriebenen Zugfunk- und Zugbeeinflussungsanlagen,
- festgelegten Bremswegen oder
- zulässigen Geschwindigkeiten.